In den letzten Jahren entwickelte sich die Rsp zur Rahmenvereinbarung beständig weiter. In zahlreichen Bereichen fehlen aber noch vertiefte rechtliche Auseinandersetzungen. Die Autoren greifen hierfür wesentliche praxisrelevante Themen heraus. Im zweiten Teil (FN ) dieser Beitragsreihe wird aufgezeigt, wem bei Mehrfach-Rahmenvereinbarungen der beabsichtigte Abschluss der Rahmenvereinbarung mitzuteilen ist. Außerdem werden wichtige Themen hinsichtlich der Abrufe auf Mehrfach-Rahmenvereinbarungen beleuchtet, insb die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für Direktabrufe und Zuschlagskriterien für erneute Aufrufe zum Wettbewerb.