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Rahmenvereinbarung für "alle" Planungsleistungen im Burgenland - vollständig nichtig

RechtsprechungJudikaturSandro Huber, Sejla KolakovicZVB 2023/120ZVB 2023, 385 - 387 Heft 8 v. 13.12.2023

§ 114 Abs 1, § 20 Abs 3 BVergG 2018; § 7 Abs 1 Z 2 Bgld VergRSG

Einem Bewerber, der zur Erbringung der angebotenen Leistung befugt ist, ist zu unterstellen, dass er dazu in der Lage ist, sich über die gesetzlichen Bestimmungen, die bei Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen einzuhalten sind (und regelmäßig im Laufe der Zeit auch Änderungen unterworfen sind), zu informieren und diese einzuhalten.

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