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Der Preis ist heiß! Nachträgliche Preisanpassungen aufgrund externer Umstände im Lichte des § 365 BVergG 2018

Schwerpunkt Volatile Preise und PreisänderungenAufsatzLisa Rebisant, Armin WeickertZVB 2023/114ZVB 2023, 358 - 362 Heft 8 v. 13.12.2023

Bei Verträgen, die nach Durchführung eines Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen des BVergG 2018 abgeschlossen wurden, dürfen nachträgliche Preisanpassungen nicht ohne Weiteres vorgenommen werden. Der Beitrag beleuchtet, unter welchen vergaberechtlichen Voraussetzungen nachträgliche Preisanpassungen zulässig sind.

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