Das Nichtigerklärungsverfahren ist im Wiener Vergaberechtsschutz und im Vergaberechtsschutz des Bundes weitgehend ident geregelt. Das europäische Vergaberecht beinhaltet weitreichende Umsetzungsspielräume. Diese werden in Österreich bisher nur zum Teil genutzt. Zu beachten sind schließlich verschiedene europarechtliche Anforderungen an den Vergaberechtsschutz.
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