Das im Juni 2021 ergangene EuGH-Urteil in der Rs sorgte in österreichischen Vergaberechtskreisen bereits für Aufsehen. Der Europäische Gerichtshof hielt darin insbesondere fest, dass ein automatischer Ausschluss eines Subunternehmers, welcher einen Ausschlussgrund verwirklicht, in der Phase der Angebotsprüfung nicht im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit steht. Diese Rechtsprechung bietet Anlass und Ausgangspunkt für eine Auseinandersetzung mit der österreichischen Vorgehensweise in Hinblick auf Angebotsänderungen vor und Vertragsänderungen nach Zuschlagserteilung in Zusammenhang mit Subunternehmern. Dabei wird deutlich, dass der bisherige österreichische Ansatz fortentwickelt werden muss. (FN )