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Zur Auftraggebereigenschaft von nationalen Sportverbänden

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2021/6ZVB 2021, 21 - 28 Heft 1 v. 8.1.2021

Nach den Schlussanträgen des GA Campos Sánchez-Bordona kann ein nationaler Sportverband, auch wenn es sich um eine juristische Person des Privatrechts handelt, als Einrichtung des öffentlichen Rechts qualifiziert werden und damit der RL 2014/24 bei Beschaffungsvorgängen unterliegen.

Voraussetzung dafür sei neben der eigenen Rechtspersönlichkeit des nationalen Sportverbands,

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