Nur ein kleiner, einstelliger Prozentanteil des Baubestands in Österreich entspricht den Diese Rechtsvorschriften sind laufenden gesetzlichen Änderungen und Anpassungen unterworfen, sodass in der Regel ein Haus bereits kurze Zeit nach Fertigstellung in der vorliegenden Form nicht mehr bewilligungsfähig wäre. Die eines Gebäudes kann allerdings viele Jahrzehnte oder auch mehrere Jahrhunderte betragen - daraus ergeben sich rechtliche Herausforderungen. (FN )