A VwGH: (FN 1) Aus dem Vergabeverfahren fällt, wer sich nicht anständig verhält
Öff AG sind dazu verpflichtet, Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.
A VwGH: (FN 1) Aus dem Vergabeverfahren fällt, wer sich nicht anständig verhält
Öff AG sind dazu verpflichtet, Unternehmen bei Vorliegen bestimmter Ausschlussgründe von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen.