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Die Unzulässigkeit von Nettolohnvorgaben in Ausschreibungsbedingungen Anmerkungen zu entsprechenden Überlegungen im Regierungsprogramm für das Burgenland

VergaberechtBeitragAufsatzChristoph WiesingerZVB 2021/32ZVB 2021, 145 - 152 Heft 4 v. 19.4.2021

Der EuGH hat - in deutschen Anlassfällen - mehrfach entschieden, dass Mindestlohnvorgaben in Ausschreibungsbedingungen unzulässig sind. Stellt man nicht auf Brutto-, sondern auf Nettolöhne ab, verschärfen sich die Rechtsprobleme erheblich. Auch der Versuch, eine solche Vorgabe im Umweg der Gestaltung als Zuschlagskriterium zu erreichen, ist in rechtlicher Hinsicht zum Scheitern verurteilt.

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