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Mangels Eignungskriterien keine geeignete Ausschreibung

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/62ZVB 2019, 255 - 258 Heft 6 v. 7.6.2019

1. § 2 Z 22 lit c BVergG 2018

Eignungskriterien sind die vom AG festgelegten, nicht diskriminierenden, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehenden und zu diesem verhältnismäßigen Mindestanforderungen betreffend die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Eignung) an den Bewerber oder Bieter, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nachzuweisen sind.

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