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Leistungsbeschreibung: Wie "eng" darf sie formuliert sein?

VergaberechtRechtsprechungJudikaturThomas GruberZVB 2019/61ZVB 2019, 251 - 255 Heft 6 v. 7.6.2019

§ 19 BVergG 2006

Bei (zumindest) zwei Herstellern besteht ausreichend großer Wettbewerb.

Es muss sich nicht jeder (interessierte) Unternehmer am Vergabeverfahren beteiligen können.

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