Die Übernahme von Pflegeleistungen kann unter anderem bei der Immobilienertragsteuer als Teil der Gegenleistung zu berücksichtigen sein. Für die Liegenschaftsbewertung kann eine etwaige daraus resultierende Wertminderung jedoch unbeachtlich sein.
Abstract aus ZLB bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

