Für viele Sportler stellen (Individual-)Sponsorverträge einen Einkommensbestandteil dar. Schließt ein Sportler einen solchen Vertrag mit einem Sponsor ab, stellen sich Fragen va im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtliche Erfassung. Der Beitrag geht zunächst auf die Rechtsnatur des Sponsorvertrags ein und erläutert, ob durch diesen auch ein Dienstverhältnis begründet werden kann. In den meisten Fällen wird ein Dienstverhältnis zu verneinen sein, da der Sportler für den Sponsor keine Dienstleistung erbringt. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob ein zusätzlicher Sponsorvertrag bei bestehendem Dienstverhältnis eine Beitragspflicht gem § 49 ASVG auslösen kann.

