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Mitarbeiterbeteiligung im internationalen Konzern

Schwerpunkt Entgelt von DrittenAufsatzStefan Kühteubl, Florian ReichelZAS 2025/40ZAS 2025, 223 - 229 Heft 5 v. 25.9.2025

In internationalen Konzernen ist für AN in höheren Führungspositionen die Teilnahme an Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen (im weiteren Sinn) Standard. Dabei erfolgt die Gewährung der Beteiligungen (oder Rechten daran) in vielen Fällen nicht durch die Arbeitgebergesellschaft, sondern durch die - oftmals im Ausland ansässige - Konzernmutter. Bei dieser Konstellation stellen sich zahlreiche bisher in österreichischer Judikatur und Literatur unbehandelte Rechtsfragen, die in der Praxis oftmals durch ungenaue und undeutliche Vertragsgestaltungen verstärkt werden. Kommt das arbeitsrechtliche Regelungsregime zur Anwendung? Kann ausländisches Recht vereinbart werden? Welche Gesellschaft kann vor welchen Gerichten geklagt werden? Der folgende Beitrag soll einen Überblick über diese Rechtsfragen und einen praxisnahen Leitfaden für deren Bewältigung liefern. Im Wesentlichen zeigt sich dabei, dass Ansprüche aus dem Optionsvertrag idR rechtlich selbständig neben dem Arbeitsvertrag mit der AG-Gesellschaft stehen. Die AN-Schutzvorschriften kommen diesfalls im Verhältnis zwischen AN und Konzernmutter nicht zur Anwendung, für eine Rechts- und Gerichtsstandwahl bestehen im Vergleich zum Arbeitsvertrag flexiblere Möglichkeiten. Nur dann, wenn sich die AG-Gesellschaft verpflichtet, für die Gewährung der Optionen durch die Konzernmutter einstehen zu wollen, können AN (abhängig vom Inhalt dieser Verpflichtung) allenfalls Ansprüche gegen die AG-Gesellschaft geltend machen.

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