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Haftung für Schadenersatz wegen sexueller Belästigung

RechtsprechungJudikaturPeter C. SchöffmannZAS 2025/29ZAS 2025, 171 - 173 Heft 3 v. 20.5.2025

§ 6 GlBG

Nimmt die AN den Belästiger nach § 6 Abs 1 Z 3 und die AG nach § 6 Abs 1 Z 1 GlBG, weil ihr der Belästiger als Repräsentant zugerechnet werden kann, solidarisch in Anspruch, erhält sie den Schaden dennoch nur einmal ersetzt.

9 Ob A 79/23t

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