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Wegehalterhaftung Bauträger; Mithalter

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/96bbl 2023, 114 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 1319a ABGB, § 93 StVO

Mithalter haften für die Verletzung der Wegehalterpflichten zur ungeteilten Hand.

Die Unterlassung jeglicher Erkundigungen und Vorkehrungen zur Erfüllung der (winterlichen) Wegehalterpflichten durch einen Mithalter stellt eine auffallende Sorglosigkeit dar.

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