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Beseitigung einer Grenzmauer; Errichtungs- und Erhaltungsanspruch; Aufwandersatzanspruch

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/97bbl 2023, 115 Heft 3 v. 2.6.2023

§ 858 ABGB, § 1042 ABGB

Nach § 858 Satz 2 ABGB steht es dem zur Errichtung einer Einfriedung verpflichteten Liegenschaftseigentümer grundsätzlich frei, auf welche konkrete Weise er seine Verpflichtung erfüllt. Dies kann aber nicht dazu führen, dass der nach § 1042 ABGB aufgrund einer Ersatzvornahme regressberechtigte Liegenschaftsnachbar nur auf die billigste mögliche Einfriedungslösung verwiesen wäre.

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