Strittig wurde, ob eine Beteiligung von einem "konzernzugehörigen Unternehmen" (als Verkäufer der Beteiligung) erworben wurde. - VwGH 26. 6. 2024, Ro 2021/15/0012.
Den Feststellungen des BFG zufolge schlossen alle Gesellschafter ("Altgesellschafter", natürliche Personen) der A-GmbH mit AH (natürliche Person) einen mündlichen Treuhandvertrag zwecks Gründung der B-GmbH. Tatsächlich gründete AH (als Alleingesellschafter) die B-GmbH, und zwar am 20. Juli 2006.