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Verwarnung.

5. OGH – Zivilsachen60.01 ArbVGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2022/7024Jus-Extra OGH-Z 2022, 15 Heft 419 v. 21.7.2022

§ 120 Abs 1 ArbVG, § 121 Z 3 ArbVG

Das Betreiben eines Gerichtsverfahrens, in dem die Zustimmung zur Auflösung des Dienstverhältnisses des Arbeitnehmers begehrt wird, bringt in schärfster Form die Ablehnung des Verhaltens des Arbeitnehmers gegenüber anderen Mitarbeitern zum Ausdruck und ist einer Verwarnung gleichzuhalten.

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