Überblick Der Bericht gibt einen persönlich geprägten Einblick in die Vermittlungstätigkeit eines Schweizer Friedensrichters vor dem Hintergrund der Mediation.
Das dem Gericht zwingend vorgeschaltete Schlichtungsverfahren beim Friedensrichter hat in vielen Schweizer Kantonen eine lange Tradition. Gegen 50% der eingereichten Klagen werden beim Friedensrichter durch Vergleich, Rückzug, Klageanerkennung oder bei sehr geringen Streitwerten allenfalls durch Urteil erledigt.