§ 27 Abs 3 letzter Satz MRG
§ 27 Abs 3 letzter Satz MRG normiert eine Fortlaufhemmung der Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung unzulässig eingehobener Mietzinse samt gesetzlicher Zinsen. Sie hindert also Beginn und Lauf der Verjährung.
OGH, 28.03.2023, 4 Ob 28/23f