Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I Nr 2012/51, ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich grundlegend reformiert worden. Gemäß der Neufassung des Artikel 129 B-VG ist ein „9+2-Modell“ umgesetzt und in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht sowie auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht eingerichtet worden. Die umfassendste Neuerung liegt in der Aufhebung von Regelungen über Instanzenzüge. Der administrative Instanzenzug ist beseitigt worden. An seine Stelle tritt nun die Möglichkeit der Beschwerde an das zustände Verwaltungsgericht (Ausnahme: Im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden).