Mit 1.1.2014 ist eine grundlegende Änderung in der österreichischen Verwaltung in Kraft getreten. Neben dem Bundesfinanzgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, das unter anderem für die Kontrolle der Vergaben von Bundesauftraggebern zuständig ist, haben neun Landesverwaltungsgerichte ihre Tätigkeit aufgenommen. Nachstehend sind die Vergaberechtsangelegenheiten betreffenden notwendigen Informationen über die Verwaltungsgerichte aufgelistet: