Am 26. 3. 2024 ist die RL (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel ("Empowering Directive") in Kraft getreten. Sie sieht über punktuelle Änderungen der UGP-RL 2005/29/EG und der Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU eine Einschränkung umweltbezogener Werbung und eine Erweiterung nachhaltigkeitsbezogener Informationspflichten vor und führt zwölf neue Per-se-Verbote ein, ua in Bezug auf allgemeine und pauschale Umweltaussagen, Kompensationsmaßnahmen, die geplante frühzeitige Obsoleszenz von Produkten und unwahre Angaben über Haltbarkeit und Reparierbarkeit.