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EuGH: keine amtswegige Prüfpflicht bei Inkassozession

VbR aktuellAufsatzPetra LeupoldVbR 2024/30VbR 2024, 43 Heft 2 v. 3.6.2024

Die Missbräuchlichkeit von Klauseln nach der Klausel-RL 93/13 ist im B2C-Prozess nach stRsp von Amts wegen zu prüfen (zuletzt EuGH C-724/22 , Investcapital, VbR 2024/54 auf Seite 78 in diesem Heft).

Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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