Die Missbräuchlichkeit von Klauseln nach der Klausel-RL 93/13 ist im B2C-Prozess nach stRsp von Amts wegen zu prüfen (zuletzt EuGH C-724/22 , Investcapital, VbR 2024/54 auf Seite 78 in diesem Heft).
Abstract aus VbR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.