§ 6 Abs 1 Z 5 Abs 3, § 28 KSchG; § 879 Abs 3 ABGB
Eine Wertsicherung des Mietzinses nach dem Baukostenindex verstößt gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG, weil der Index weder die konkrete Kostenentwicklung des Vermieters noch die durchschnittliche Marktentwicklung abbildet und daher als Grundlage für Entgeltanpassungen sachlich nicht gerechtfertigt ist.