Der Veranstalter kann nach dem COVID-19-bedingten Entfall einer mehrtägigen Kunst-, Kultur- oder Sportveranstaltung (hier: dreitägiges Musikfestival) gem § 1 Abs 1 iVm Abs 4 KuKuSpoSiG für jeden einzelnen Veranstaltungstag einen Gutschein bis zu € 70,- begeben und muss nur die über diesen Betrag pro Veranstaltungstag hinausgehenden anteiligen Entgelte in bar rückerstatten, sofern für die Veranstaltung auch Tagestickets gekauft werden konnten. Andernfalls darf für die Veranstaltung nur ein einziger Gutschein bis € 70,- ausgegeben werden, das restliche Gesamtentgelt ist zu erstatten.