Erfolgt die ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht erstmals in der Polizze und nicht bereits vor Vertragsabschluss, steht dem Versicherungsnehmer deshalb mangels relevanter Erschwernis kein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
7 Ob 121/21a
Erfolgt die ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht erstmals in der Polizze und nicht bereits vor Vertragsabschluss, steht dem Versicherungsnehmer deshalb mangels relevanter Erschwernis kein unbefristetes Rücktrittsrecht zu.
7 Ob 121/21a