Nährwertangaben auf der Vorderseite einer Lebensmittelverpackung dürfen sich nicht auf spezielle Zubereitungsarten beziehen (hier: 40 g Müsli mit 60 ml Milch mit Fettgehalt von 1,5 %). Nur bei Lebensmitteln, bei denen eine Zubereitung erforderlich und die Zubereitungsweise vorgegeben ist, dürfen sich die Informationen auf das zubereitete Produkt anstelle auf das Lebensmittel selbst beziehen.
C-388/20vzbv gegen Dr. Oetker