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Unterhaltsbeiträge, Verjährung.

5. OGH – Zivilsachen20.01 SchuldrechtSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2017/6251Jus-Extra OGH-Z 2017, 35 Heft 376 v. 1.10.2017

§ 1435 ABGB, § 1478 ABGB, § 1480 ABGB

Der Anspruch auf Rückzahlung rechtsgrundlos geleisteter Unterhaltsbeiträge verjährt analog § 1480 ABGB in drei Jahren.

OGH, 30.05.2017, 8 Ob 110/16h

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