vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unlautere Geschäftspraktik.

5. OGH – Zivilsachen26.01 UWGSen.-Präs. iR Dr. Peter Angst , Mag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2016/6033Jus-Extra OGH-Z 2016, 32 Heft 365 v. 1.7.2016

§ 1 UWG

Die Störung des Rechtsbesitzes Dritter, die keine amtswegige Ahndung nach sich zieht und keine schützenswerten Belange der Allgemeinheit betrifft, kann grundsätzlich nicht als unlautere Geschäftspraktik geltend gemacht werden.

OGH, 20.04.2016, 4 Ob 75/16g

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte