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Überstundenpauschale - Beobachtungszeitraum

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2009, A 65infas 2009, 177 Heft 6 v. 1.11.2009

Der Zeitraum von einem Jahr ist mangels Vereinbarung eines kürzeren Zeitraums als angemessen für die Durchschnittsberechnung der durch ein Pauschale erfassten Überstunden anzusehen.

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