Anlässlich des AbgÄG 2022 setzte der Steuergesetzgeber in Gestalt des Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes (DPMG) die Vorgaben der RL (EU) 2021/514 bezüglich des verpflichtenden automatischen Austauschs der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen in nationales Recht um. Betreiber von digitalen Plattformen iS des DPMG sind - bei entsprechendem Bezug zu Österreich - hinkünftig zur Meldung von (ertragsteuerlich) relevanten und verlässlichen Informationen über meldepflichtige Anbieter auf ihren Plattformen an das Finanzamt Österreich verpflichtet. Die gemeldeten Daten unterliegen einem automatischen Informationsaustausch mit anderen EU-Steuerverwaltungen. Ziel ist es, Steuerbetrug, -vermeidung und -umgehung im Umfeld der "Platform Economy" einzudämmen. Der folgende Beitrag bietet einen kritischen Überblick über den Anwendungsbereich des DPMG. Auf die gesetzlichen Obliegenheiten der Plattformbetreiber und den Sanktionsmechanismus wird in einem separaten Beitrag eingegangen.