Nach der Entscheidung des VwGH v 8. 3. 2022 (Ro 2019/15/0184-7) verstößt der generelle Ausschluss von über Banken in einem anderen Mitgliedstaat abgewickelten Einkünften aus nicht verbrieften Derivaten vom besonderen Steuersatz gegen die Dienstleistungsfreiheit und ist daher unionsrechtswidrig. Der nachfolgende Beitrag analysiert die Entscheidung und geht auch auf die Änderungen der Rechtslage nach dem ÖkoStRefG 2022 Teil I (FN ) sowie dem AbgÄG 2022, das derzeit als Regierungsvorlage vorliegt, (FN ) ein.