Im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen bei GmbH kommt es immer wieder zu Nachfragen von Prüfern betreffend der "Zwischenschaltung" von Personen- oder Kapitalgesellschaften und Lohnnebenkostenpflicht. Das BFG (FN ) hat sich so eine "missglückte" Zwischenschaltung einer Ärzte-OG angesehen, die Leistungen an eine GmbH (Institut für radiologische Spezialdiagnostik) fakturiert hat.
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