Mit der Ökosozialen Steuerreform 2022 (FN ) wurde mit Inkrafttreten 1. 1. 2022 in § 3 Abs 1 Z 35 EStG eine steuerfreie Gewinnbeteiligung für aktive Mitarbeiter eines Arbeitgebers bis zu einem jährlichen Betrag von Euro 3.000,- beschlossen. Dieser Artikel soll einerseits die Grundlagen darstellen, andererseits ein paar Praxistipps und einen Ausblick in die Zukunft geben.
Schlagwörter: