Der Krieg in der Ukraine hat eine Welle der Hilfsbereitschaft in Österreich ausgelöst. In der Regel sind Sachspenden von Unternehmern entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt und damit umsatzsteuerpflichtig. Unter gewissen Voraussetzungen besteht allerdings die Möglichkeit, entgeltliche und unentgeltliche Hilfsgüterlieferungen im Rahmen von Hilfsprogrammen als nicht steuerbare Umsätze zu behandeln.
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