Da das Bundesfinanzgericht primär in der Sache selbst zu entscheiden hat (FN ) und eine reformatorische Entscheidung häufig noch (umfassende) Sachverhaltsermittlungen voraussetzt, (FN ) kommt der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ein großer Stellenwert zu. Dies spiegelt auch der Tätigkeitsbericht des Bundesfinanzgerichts wider, dem zufolge im Jahr 2020 in mehr als 45 % aller vom Bundesfinanzgericht erledigten Rechtssachen zusätzliche Ermittlungen erforderlich waren. (FN ) Umfang und Grenzen der Rechte und Pflichten der Beteiligten im finanzgerichtlichen Ermittlungsverfahren werfen allerdings immer wieder Fragen auf. (FN ) Der Beitrag untersucht, welche Verfahrensgrundsätze das Ermittlungsverfahren vor dem Bundesfinanzgericht prägen und wie Umfang und Grenzen der gerichtlichen Ermittlungspflicht vor dem Hintergrund grundlegender Prinzipien abzustecken sind.