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Mindestbemessungsgrundlage beim Grundstückstausch? Eine Anmerkung zu BFG 16. 12. 2021, RV/7102499/2020

Gebühren & VerkehrsteuernBeitragAufsatzPeter Denktaxlex 2022/25taxlex 2022, 116 - 119 Heft 3 v. 23.3.2022

In einem jüngeren Erk (und drei parallelen Verfahren zum selben Sachverhalt) wurde das BFG mit einem Grundstückstausch befasst. Das Erk überrascht - jedenfalls auf den ersten Blick - kaum. Allerdings war erstmals die aktuelle Rechtslage auf einen Grundstückstausch anzuwenden. Seit dem StRefG 2015/2016 bildet der Grundstückswert grds die Mindestbemessungsgrundlage der GrESt. Das BFG hat daher - wie bei jedem anderen Erwerbsvorgang - nicht nur den Wert der Gegenleistung berechnet, sondern auch diesen Wert dem Grundstückswert gegenübergestellt. Beim Grundstückstausch ist die Anwendbarkeit des Grundstückswerts jedoch (offenbar) strittig.

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