Wenn vom Arbeitgeber kein Homeoffice-Pauschale als nicht steuerbarer Bezug ausbezahlt wird, liegen beim Arbeitnehmer Werbungskosten vor. Grundsätzlich werden diese Werbungskosten automatisch - ohne Eintragung in der Steuererklärung - berücksichtigt. Fehlerhafte Daten sind ebenfalls von Amts wegen zu korrigieren.
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