Immobilienveräußerungen im Ausland führen in der Praxis oftmals zu Zweifelsfragen. Mit der kürzlich ergangenen EAS-Auskunft 3457 des BMF wurde eine wichtige Klarstellung zu solchen Grundstücksveräußerungen im Verhältnis zu Deutschland getroffen. Veräußert ein in Österreich ansässiger unbeschränkt Steuerpflichtiger eine in Deutschland belegene Immobilie, so hat Österreich aufgrund des DBA Deutschland auch im Fall einer doppelten Nichtbesteuerung keine Besteuerungsrechte auf den Veräußerungsgewinn aus der Immobilienveräußerung. Die Subject-to-Tax-Klausel ist auf diesen Sachverhalt mangels eines Qualifikationskonflikts nicht anwendbar. Dieser Beitrag nimmt diese Fallgestaltung zum Anlass, eine ertragsteuerliche und DBA-rechtliche Einordnung von Grundstücksveräußerungen im Ausland aus österreichischer Perspektive vorzunehmen.

