vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abschreibung oder Herabsetzung von Säumniszuschlägen ohne Vorliegen groben Verschuldens

SteuernSteuerrechtGerald MoserSWK 2025, 1104 - 1108 Heft 25 v. 1.9.2025

Es entspricht leider der Praxis, dass Abgaben manchmal verspätet entrichtet werden. Oftmals ist die Verspätung personellen Engpässen und/oder organisatorischen Mängeln geschuldet. Eine Abschreibung oder Reduktion des Säumniszuschlags kann erreicht werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Der Tenor der Judikate zeigt, dass die Einrichtung eines internen Kontrollsystems für die Beurteilung des Vorliegens von grobem Verschulden von essenzieller Bedeutung ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!