Am 30. 6. 2025 wurde das Budgetbegleitgesetz 2025 (BBG 2025) im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2025/25) kundgemacht. Im Rahmen dieses umfangreichen Gesetzespakets, das mehr als 70 Gesetze umfasst, wurden auch tiefgreifende Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 (GrEStG) beschlossen. Mit der Novelle verfolgt die Bundesregierung das Ziel, einen Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer zu vollziehen, um große Immobilientransaktionen („Share Deals“) steuerlich effektiver zu erfassen. Kernpunkte der Gesetzesänderung sind die Erweiterung der Tatbestände der Anteilsvereinigung bzw -übertragung und des Gesellschafterwechsels sowie verschärfte Regelungen für die neu geschaffenen „Immobiliengesellschaften“. Die neuen Bestimmungen treten am 1. 7. 2025 in Kraft. In diesem Beitrag sollen diese zentralen Änderungen im Detail vorgestellt werden.

