Für Angehörige bestimmter Berufsgruppen ist ein Finanzstrafverfahren besonders unangenehm, da mit einem solchen nicht nur Geld- und Freiheitsstrafen, sondern ua auch der zeitweilige oder permanente Verlust der Berufsbefugnis einhergehen kann. Besonders heikel ist die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens für Angehörige eines Wirtschaftstreuhandberufes (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), da nicht nur eine Bestrafung bzw Verurteilung, sondern auch schon die bloße Einleitung eines Verfahrens unter Umständen schwerwiegende Folgen auf die Berufsausübung zeitigen kann. Dieser Beitrag bereitet die Nebenfolgen eines Finanzstrafverfahrens für Wirtschaftstreuhänder auf.