Der VfGH berät seit Montag, 28. 2. 2022, in seiner dreiwöchigen Session über insgesamt etwa 400 Fälle. Auf der Tagesordnung stehen auch wieder Fälle betreffend COVID-19:
„Lockdown für Ungeimpfte“ und 2-G-Regel: Mehrere Anträge haben die ab 15. 11. 2021 geltenden Beschränkungen für Personen zum Inhalt, die über keinen 2-G-Nachweis verfügen, also weder gegen COVID-19 geimpft noch davon genesen sind (V 324/2021, V 3/2022 ua).