Eine der Entlastungsmaßnahmen der ökosozialen Steuerreform ist die steuerliche Begünstigung von Gewinnbeteiligungen an Unternehmen für Mitarbeiter (§ 3 Abs 1 Z 35 EStG). Ob damit die Verbundenheit zu Unternehmen gestärkt wird, soll hier nicht diskutiert werden. Vielmehr sollen einerseits die Bedingungen und andererseits auftretende Zweifelsfragen in der praktischen Umsetzung dieser Maßnahme besprochen werden.
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