Ausländische Unternehmer haben inländische Vorsteuern grundsätzlich im Vorsteuererstattungsverfahren geltend zu machen. Bei Ausführung bestimmter (Ein- oder Ausgangs-)Umsätze in Österreich besteht demgegenüber ein umsatzsteuerliches Registrierungserfordernis und ist das Recht auf Vorsteuerabzug im Veranlagungsverfahren auszuüben. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über häufige Fallkonstellationen und Abgrenzungsfragen.