Nachträge, die eine Verlängerung der Dauer von Bestandverträgen regeln, kommen täglich in Praxis vor. Bisher nicht explizit ausjudiziert war die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein gebührenrechtlich ursprünglich auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Bestandvertrag ohne Änderung der Kündigungsbestimmungen verlängert wird. Ist ein solcher Nachtrag gebührenfrei, oder löst er wiederum Rechtsgeschäftsgebühr aus? Eine jüngst ergangene Entscheidung zu dieser Frage verneint die Gebührenpflicht (BFG 16. 3. 2022, RV/7104200/2017).