„Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaften“ errichten als Bauherren Wohnungseigentumsanlagen und übertragen Wohnungseigentum an ihre Miteigentümer gegen Ersatz der Errichtungskosten. Rz 781 UStR qualifiziert Wohnungseigentümer-Errichtergemeinschaften als Unternehmer mit Vorsteuerabzug aus den Baukosten und die Einräumung von Wohnungseigentum gegen Ersatz der Baukosten als steuerpflichtigen Umsatz zum Regelsteuersatz. Lösen diese Umsätze Tourismusabgaben aus? Diese Frage wird nach § 2 Tiroler Tourismusgesetz stellvertretend für alle Tourismusabgaben der Bundesländer (mit Ausnahme von Wien) gelöst.