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Zur weitgehend unbestimmten Bemessung des Überwiegens der Hauptgeschäfte gemäß § 7 Abs 1 bis 2 WGG

SteuernSteuerrechtWolfgang SchwetzSWK 2022, 911 - 912 Heft 22 v. 5.8.2022

Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) sind mit einer in der Praxis verhältnismäßig komplex zu handhabenden Geschäftskreisregelung konfrontiert. Dem Überwiegen der Hauptgeschäfte gemäß § 7 Abs 1 und 2 WGG kommt auch für die Aufrechterhaltung der Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 5 Z 10 KStG besondere Bedeutung zu. Steuerliche Risiken können sich hier insbesondere aus der weitgehend unbestimmten Rechtslage ergeben.

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